📅 Zuletzt aktualisiert: 11.10.2026 · 📖 Lesezeit: ca. 9 Minuten
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchten, müssen sich grundsätzlich in das zentrale Ausländerregister eintragen lassen.
Als Nachweis wird das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión ausgestellt. Es handelt sich um die bekannte grüne Bescheinigung, die häufig umgangssprachlich als „Residencia“ bezeichnet wird.
Das Zertifikat bestätigt die Registrierung als in Spanien lebender EU-Bürger. Es ist nicht dasselbe wie die NIE-Nummer: Die NIE ist lediglich die persönliche Ausländer-Identifikationsnummer.
Für Aufenthalte von weniger als drei Monaten besteht für EU-Bürger grundsätzlich keine Registrierungspflicht.
Die Registrierung betrifft grundsätzlich Staatsangehörige der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, wenn sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchten.
Die Registrierung ist insbesondere erforderlich, wenn du deinen gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien verlegst.
Wichtig: Familienangehörige, die selbst keine EU-/EWR- oder schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, durchlaufen grundsätzlich ein anderes Aufenthaltsverfahren. Für sie kommt insbesondere die Tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión in Betracht.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden müssen, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Die EU-Registrierung ist ein staatliches Verfahren. Der Antrag wird bei der zuständigen Oficina de Extranjeros oder – sofern dort keine zuständige Ausländerbehörde besteht – bei der entsprechenden Comisaría de Policía gestellt.
Neben dem ausgefüllten Antrag und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass richten sich die weiteren Nachweise danach, zu welcher Personengruppe du gehörst. Originale und Kopien sollten entsprechend den aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle vorbereitet werden.
Arbeitnehmer müssen ihre Beschäftigung in Spanien nachweisen. Als Nachweis kommen nach den offiziellen Vorgaben insbesondere eine Arbeitgeberbescheinigung, ein registrierter Arbeitsvertrag oder ein Nachweis über die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung in Betracht.
Selbstständige müssen ihre selbstständige Tätigkeit nachweisen. Hierfür kommen unter anderem die Eintragung im Censo de Actividades Económicas, eine entsprechende Eintragung im Handelsregister oder ein Nachweis über die Anmeldung bei der Sozialversicherung in Betracht.
Wer in Spanien keine Erwerbstätigkeit ausübt, muss grundsätzlich beide folgenden Voraussetzungen nachweisen:
Studierende müssen insbesondere nachweisen:
Das Empadronamiento ist ein eigener kommunaler Vorgang beim zuständigen Ayuntamiento. Das offizielle spanische Verwaltungsportal weist darauf hin, dass für die Anmeldung als Resident eine Eintragung im Padrón bestehen soll.
Die eigentliche EU-Registrierung wird jedoch nicht vom Rathaus durchgeführt, sondern von der zuständigen staatlichen Ausländerbehörde beziehungsweise Polizeidienststelle.
Prüfe vor deinem Termin zusätzlich die aktuellen Hinweise der konkret zuständigen Dienststelle. Organisatorische Anforderungen, zum Beispiel Terminverfahren oder die Zahl benötigter Kopien, können sich ändern.
Für die Registrierung als EU-Bürger in Spanien werden in der Regel das Formular EX-18 sowie die Zahlung der Verwaltungsgebühr über das Modelo 790 – Código 012 benötigt.
Auf der offiziellen Formularseite des spanischen Ministeriums findest du immer die aktuelle Version des Formulars EX-18 sowie die editierbare PDF-Version.
📅 Termin (Cita Previa) vereinbaren
Das Formular Modelo 790 – Código 012 bietet die Möglichkeit, die Verwaltungsgebühr per Bankabbuchung (Adeudo en cuenta) zu bezahlen.
Nach meiner persönlichen Erfahrung wurde diese Zahlungsart bei meinem Termin bei der Policía Nacional jedoch nicht akzeptiert, obwohl das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt war.
Ich musste die Gebühr anschließend erneut bezahlen und einen neuen Zahlungsnachweis vorlegen.
Die Vorgehensweise kann sich je nach Provinz oder Dienststelle unterscheiden.
Die Formulare und Verfahren können sich ändern. Verbindlich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörden.
Prüfe zunächst deine Eintragung im kommunalen Melderegister (Padrón). Das offizielle spanische Verwaltungsportal weist darauf hin, dass du für die Anmeldung als Resident beim Ayuntamiento registriert sein sollst.
Lade das offizielle Formular EX-18 herunter und fülle es vollständig aus.
Fülle das Modelo 790 – Código 012 aus und bezahle die entsprechende Verwaltungsgebühr.
Buche online einen Termin (Cita Previa) bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle.
Nimm alle erforderlichen Originalunterlagen sowie gut lesbare Kopien zum Termin mit.
Lege beim Termin alle erforderlichen Unterlagen vor und beantworte gegebenenfalls Fragen der zuständigen Behörde.
Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (die sogenannte grüne EU-Bescheinigung).
Je nach Provinz und Behörde können sich einzelne Abläufe leicht unterscheiden. Prüfe deshalb vor deinem Termin immer die aktuellen Hinweise der zuständigen Behörde.
Die NIE ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer. Wenn dir noch keine NIE zugeteilt wurde, wird sie regelmäßig im Zusammenhang mit der EU-Registrierung vergeben. Entscheidend sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörde.
Nein. Die NIE ist lediglich eine Identifikationsnummer. Das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión bestätigt dagegen, dass du als EU-Bürger in Spanien registriert bist.
Wenn du dich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchtest, muss der Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise gestellt werden.
Nein. Das Zertifikat enthält zwar persönliche Angaben und die NIE, ersetzt aber keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Änderungen des Wohnsitzes sowie bestimmter persönlicher Angaben müssen der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle mitgeteilt werden. Zusätzlich sollte das Empadronamiento bei der Gemeinde aktualisiert werden.
Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien entsteht für EU-Bürger grundsätzlich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Dafür kann eine entsprechende Bescheinigung beantragt werden.
Ein bereits erworbenes dauerhaftes Aufenthaltsrecht kann grundsätzlich verloren gehen, wenn du dich länger als zwei aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Spaniens aufhältst.
Hinweis: Voraussetzungen und Verfahren können sich ändern oder je nach persönlicher Situation unterscheiden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörde.
Die Anforderungen können sich je nach Provinz und zuständiger Behörde unterscheiden. Prüfe deshalb immer die aktuellen Informationen der zuständigen Stelle.
Eine gute Vorbereitung spart häufig Zeit und vermeidet unnötige Rückfragen oder zusätzliche Termine.
Registrierte Aktivfreunde-Mitglieder erhalten zusätzlich eine ausführliche Checkliste zur Vorbereitung der EU-Registrierung: Grundunterlagen, Fallgruppen, Krankenversicherung, finanzielle Mittel, EX-18, Tasa 790 und die Kontrolle vor dem Behördentermin.
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Stand dieser Informationen: 11. Oktober 2026
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung.
Gesetze, Formulare, Gebühren, Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörden.
Die EU-Registrierung ist ein weiterer wichtiger Schritt für ein dauerhaftes Leben in Spanien. Auf unserer Übersichtsseite findest du weitere kostenlose Anleitungen zu den wichtigsten Behördengängen.
Wie EU-Registrierung, NIE, Empadronamiento, Krankenversicherung, Steuern und weitere Schritte beim Umzug nach Spanien zusammenhängen, erklären wir ausführlich im Ratgeber „Auswandern nach Spanien“.