📅 Zuletzt aktualisiert: 19.08.2026 · 📖 Lesezeit: ca. 14Minuten
Wer dauerhaft von Deutschland nach Spanien zieht und regelmäßig Medikamente benötigt, sollte sich möglichst frühzeitig mit dem spanischen System beschäftigen.
Viele Wirkstoffe sind auch in Spanien verfügbar. Der Handelsname kann jedoch anders sein, die Packungsgröße kann sich unterscheiden und einzelne Präparate können andere Zulassungs- oder Abgabebedingungen haben.
Ein deutscher Medikamentenname allein reicht in einer spanischen Apotheke nicht immer aus, um das passende Präparat sicher zu identifizieren.
Eine Apotheke heißt auf Spanisch farmacia.
Sie ist in Spanien typischerweise an einem gut sichtbaren Apothekenzeichen beziehungsweise Kreuz zu erkennen.
Apotheken sind nicht nur Verkaufsstellen, sondern Teil der Arzneimittelversorgung. Apotheker beraten unter anderem zu Anwendung, Wechselwirkungen und zur richtigen Einnahme von Medikamenten.
Auch außerhalb normaler Öffnungszeiten muss in Andalusien eine pharmazeutische Versorgung sichergestellt werden.
Die andalusische Ley de Farmacia sieht deshalb Bereitschaftsdienste – servicios de guardia – vor.
Apotheken müssen ihre Öffnungszeiten und die jeweils geltenden Bereitschaftsdienste öffentlich und gut sichtbar bekanntgeben.
Je nach Ort können zusätzlich die zuständigen Apothekerkammern oder lokale Informationsdienste aktuelle Bereitschaftsapotheken veröffentlichen.
Ein Medikament kann in Deutschland und Spanien unter unterschiedlichen Handelsnamen verkauft werden.
Entscheidend sind vor allem:
Deshalb sollte ein anderes Präparat nicht allein aufgrund eines ähnlich klingenden Namens eingenommen werden.
Die spanische Arzneimittelbehörde AEMPS – Agencia Española de Medicamentos y Productos Sanitarios betreibt die Datenbank CIMA.
Dort können zugelassene Medikamente in Spanien recherchiert werden.
CIMA enthält unter anderem:
Die endgültige Auswahl eines geeigneten Ersatzpräparats sollte jedoch bei verschreibungspflichtigen oder medizinisch relevanten Arzneimitteln mit Arzt oder Apotheker erfolgen.
Auch in Spanien gibt es Medikamente, die nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen.
Die AEMPS führt in CIMA für jedes zugelassene Arzneimittel die jeweiligen Bedingungen für Verschreibung und Abgabe auf.
Diese häufig gehörte Aussage ist falsch.
Ob ein Medikament rezeptpflichtig ist, richtet sich nach seiner Zulassung und den geltenden spanischen Arzneimittelvorschriften.
Dass eine Apotheke bei einem bestimmten Produkt medizinisch beraten kann, bedeutet nicht, dass sie ein rezeptpflichtiges Medikament ohne gültige Verordnung abgeben darf.
Im öffentlichen spanischen Gesundheitssystem wird sehr häufig mit elektronischen Rezepten gearbeitet.
Das System der Receta Electrónica del Sistema Nacional de Salud (RESNS) ermöglicht grundsätzlich, ein in einer spanischen autonomen Gemeinschaft elektronisch verordnetes Medikament auch in einer Apotheke einer anderen teilnehmenden autonomen Gemeinschaft abzuholen.
Dafür wird grundsätzlich die Tarjeta Sanitaria Individual beziehungsweise eine unterstützte virtuelle Gesundheitskarte benötigt.
Welche Medikamente aktuell zur Abholung bereitstehen, richtet sich nach der jeweiligen Verordnung und dem elektronischen System.
Eine in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte ärztliche Verschreibung kann grundsätzlich auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwendet werden.
Dafür muss das Rezept die erforderlichen Informationen enthalten.
Nach den EU-Regeln gehören dazu insbesondere:
Das Medikament kann in Spanien unter einem anderen Handelsnamen vertrieben werden. Der Apotheker kann daher unter den rechtlichen Voraussetzungen ein entsprechendes äquivalentes Arzneimittel abgeben.
Zusätzlich zu klassischen grenzüberschreitenden Rezepten wird innerhalb der EU die elektronische grenzüberschreitende Verschreibung ausgebaut.
Spanien beteiligt sich über Mi Salud@UE an diesem europäischen System.
Dadurch können elektronische Verordnungen zwischen teilnehmenden Staaten und Regionen technisch ausgetauscht werden.
Bei der grenzüberschreitenden elektronischen Abgabe muss sich der Patient entsprechend identifizieren.
Bei besonders regulierten Arzneimitteln gelten zusätzliche Einschränkungen.
Nach den aktuellen Informationen des spanischen Gesundheitsministeriums sind bei der grenzüberschreitenden elektronischen Rezeptabgabe unter anderem ausgeschlossen:
Bei der Mitnahme solcher Medikamente über Landesgrenzen können zudem besondere Bescheinigungen oder mengenmäßige Beschränkungen gelten.
Deshalb sollte nicht erst kurz vor Ende des Medikamentenvorrats nach einer spanischen Anschlussverordnung gesucht werden.
Die Kosten hängen insbesondere davon ab, ob ein Medikament:
Bei einem vollständig privat erworbenen Medikament trägt der Patient grundsätzlich den entsprechenden Verkaufspreis selbst.
Bei einer öffentlichen Verschreibung können dagegen die spanischen Regeln über die aportación farmacéutica gelten.
Bei ambulant über das spanische öffentliche Gesundheitssystem abgegebenen Arzneimitteln können Eigenbeteiligungen gelten.
Die konkrete Höhe hängt unter anderem vom Versichertenstatus, Einkommen und Medikament ab.
Das spanische Gesundheitsministerium unterscheidet beispielsweise verschiedene Beteiligungssätze für aktive Versicherte, Rentner und besondere Arzneimittelgruppen.
Auch für bestimmte Behandlungen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und für weitere gesetzlich definierte Gruppen können Sonderregeln gelten.
Wer dauerhaft nach Spanien zieht und auf Dauermedikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Übergangsvorrat mitnehmen, soweit dies medizinisch und rechtlich zulässig ist.
Hilfreich sind:
Bei solchen Präparaten sollte die konkret erforderliche Bescheinigung vor der Reise geprüft werden.
Auch in Spanien kann es Lieferengpässe geben.
Die AEMPS veröffentlicht über CIMA Informationen zum Vermarktungsstatus und zu bekannten Lieferproblemen bestimmter Arzneimittel.
Ist ein Präparat nicht verfügbar, sollte gemeinsam mit Arzt oder Apotheker geprüft werden, ob beispielsweise:
in Betracht kommt.
Bei einem Umzug kann es verlockend sein, ein in Spanien verfügbares Medikament selbst durch ein vermeintlich ähnliches Produkt zu ersetzen.
Das sollte insbesondere bei Dauermedikamenten nicht ohne fachliche Prüfung erfolgen.
Besonders relevant sind:
Nein. Auch Spanien kennt verschreibungspflichtige Arzneimittel und besondere Abgabebedingungen.
Nicht unbedingt. Deshalb ist der Wirkstoff besonders wichtig.
Zu pauschal. EU-Rezepte können grundsätzlich grenzüberschreitend verwendet werden, wenn die erforderlichen Angaben vorhanden sind.
Nein. Die grenzüberschreitende elektronische Rezeptabgabe setzt die technische Teilnahme der beteiligten Systeme voraus.
Nein. Solche Arzneimittel sind von der grenzüberschreitenden elektronischen Abgabe ausgeschlossen.
Nicht immer. Stärke, Darreichungsform und Freisetzungsmechanismus müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Nein. In Andalusien wird über Bereitschaftsdienste eine dauerhafte pharmazeutische Versorgung organisiert.
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