🏠 Wohnen, Mieten und Immobilien in Spanien

📅 Zuletzt aktualisiert: 19.08.2026   ·   📖 Lesezeit: ca. 17Minuten

🧭 Wohnen in Spanien – vorher genau hinschauen

Eine Wohnung, ein Haus oder eine Finca in Spanien zu finden, gehört für viele Auswanderer zu den wichtigsten Entscheidungen.

Gerade bei Immobilien sollte man sich jedoch nicht allein von Aussicht, Grundstück, Pool oder mediterranem Charme überzeugen lassen.

Entscheidend sind auch:

💡 Grundregel

Eine schöne Immobilie ist noch lange keine rechtlich und technisch unproblematische Immobilie.

Besonders bei ländlichen Immobilien sollte vor einer langfristigen Miete oder einem Kauf sorgfältig geprüft werden.

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🔑 Wohnung oder Haus mieten

Für die dauerhafte Vermietung einer Wohnung als gewöhnlicher Wohnsitz gilt in Spanien insbesondere die Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU).

Davon zu unterscheiden sind beispielsweise:

⚠️ Wichtig

Nicht allein auf die Überschrift des Vertrages verlassen. Ein Vertrag mit der Bezeichnung alquiler de temporada ist rechtlich nicht automatisch ein Saisonmietvertrag, wenn tatsächlich ein dauerhafter Hauptwohnsitz vereinbart und gelebt wird.

Vor der Unterschrift sollte deshalb klar sein, für welchen Zweck und für welchen Zeitraum die Immobilie vermietet wird.

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📄 Der Mietvertrag

Ein Mietvertrag sollte möglichst schriftlich abgeschlossen werden.

Darin sollten insbesondere eindeutig geregelt sein:

Übergabe dokumentieren

Beim Einzug empfiehlt es sich, den Zustand der Immobilie umfassend zu dokumentieren.

💡 Praktischer Tipp

Fotos am Tag der Schlüsselübergabe können später verhindern, dass bereits vorhandene Schäden dem neuen Mieter zugerechnet werden.

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💶 Kaution und zusätzliche Sicherheiten

Bei einer normalen Wohnraummiete verlangt Art. 36 LAU eine gesetzliche Kaution (fianza) in Höhe von:

einer Monatsmiete

Davon zu unterscheiden sind zusätzliche Sicherheiten, die Vermieter und Mieter vereinbaren können.

Bei Wohnraummietverträgen mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren beziehungsweise bis zu sieben Jahren, wenn der Vermieter eine juristische Person ist, darf eine zusätzliche Sicherheit grundsätzlich zwei weitere Monatsmieten nicht überschreiten.

Besonderheit Andalusien

Früher mussten Vermieter die gesetzliche Mietkaution bei der Junta de Andalucía hinterlegen.

Mit der neuen Ley 5/2025 de Vivienda de Andalucía wurde diese Hinterlegungspflicht bei der andalusischen Verwaltung abgeschafft.

⚠️ Nicht verwechseln

Die Abschaffung betrifft die Hinterlegung bei der Verwaltung.

Die gesetzliche Kaution nach Art. 36 LAU besteht bei einer Wohnraummiete weiterhin.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der zurückzuzahlende Kautionsbetrag grundsätzlich abzurechnen.

Wird der geschuldete Restbetrag nicht innerhalb eines Monats nach Schlüsselrückgabe zurückgezahlt, sieht Art. 36 LAU hierfür gesetzliche Zinsen vor.

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🏢 Maklerkosten

Bei einer normalen Wohnraummiete ist eine wichtige gesetzliche Regel zu beachten:

Die Kosten der Immobilienvermittlung und der Formalisierung des Mietvertrages trägt der Vermieter.

Diese Regel steht heute ausdrücklich in Art. 20 LAU.

Mietinteressenten sollten deshalb genau prüfen, wenn ihnen bei einer normalen Wohnraummiete zusätzlich eine „Maklergebühr“, „Agenturgebühr“ oder Gebühr für die Vertragserstellung berechnet werden soll.

⚠️ Wichtig

Diese Aussage betrifft die gesetzliche Regelung für die Vermietung von Wohnraum. Bei anderen Vertragsarten – etwa bestimmten Saison- oder Gewerbemietverträgen – kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

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💡 Nebenkosten

Neben der eigentlichen Miete können weitere Kosten entstehen.

Typische Beispiele sind:

Verbrauchsabhängige Leistungen, die durch eigene Zähler erfasst werden, trägt nach der LAU grundsätzlich der Mieter.

Andere allgemeine Kosten oder Abgaben können unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich auf den Mieter übertragen werden.

Ein solcher Vertragspunkt sollte schriftlich und eindeutig formuliert sein.

💡 Deshalb vor Unterschrift fragen:

Was ist in der Miete enthalten?
Welche Kosten kommen zusätzlich hinzu?
Wie hoch waren diese Kosten bisher ungefähr?

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🔧 Reparaturen und Mängel

Nicht jede Reparatur ist automatisch Sache des Mieters.

Nach der LAU muss der Vermieter grundsätzlich die notwendigen Reparaturen durchführen, um die Wohnung in einem für die vereinbarte Nutzung bewohnbaren Zustand zu erhalten, sofern der Schaden nicht vom Mieter zu vertreten ist.

Kleine Reparaturen, die durch die gewöhnliche Nutzung der Wohnung entstehen, trägt dagegen grundsätzlich der Mieter.

⚠️ Bei einem erheblichen Mangel

Den Vermieter möglichst schriftlich informieren und den Zustand mit Fotos dokumentieren.

Bei dringenden Reparaturen gelten besondere Regeln. Bei größeren Schäden oder Streit über die Verantwortlichkeit sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

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⚠️ Häufige Irrtümer

„Der Makler sagt, alles sei legal.“

Das sollte durch geeignete Unterlagen und gegebenenfalls eine unabhängige Prüfung bestätigt werden.

„Die Finca steht im Catastro, also ist baurechtlich alles in Ordnung.“

Zu pauschal. Das Catastro ist ein Verwaltungsregister und ersetzt nicht die Prüfung des Grundbuchs und der bau- beziehungsweise planungsrechtlichen Situation.

„Eine Nota Simple und das Catastro sind dasselbe.“

Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Register mit unterschiedlichen Funktionen.

„Bei einer normalen Wohnungsmiete muss der Mieter die Maklergebühr zahlen.“

Nach der aktuellen Regelung der LAU trägt bei einer Wohnraummiete der Vermieter die Kosten der Immobilienvermittlung und der Formalisierung des Vertrages.

„In Andalusien gibt es keine Mietkaution mehr.“

Falsch. Abgeschafft wurde die Hinterlegung der Kaution bei der andalusischen Verwaltung. Die gesetzliche Kaution nach Art. 36 LAU besteht weiterhin.

„Ein altes Haus ist automatisch legal, weil es seit Jahrzehnten steht.“

Nein. Alter und tatsächlicher Bestand beantworten nicht automatisch alle Fragen zur baurechtlichen Situation.

„Wenn Wasser aus dem Hahn kommt, ist die Wasserversorgung geklärt.“

Gerade bei ländlichen Immobilien sollte Herkunft, Rechtsgrundlage, Qualität und Zuverlässigkeit der Versorgung geprüft werden.

„Ein Vertrag über arras kann später problemlos rückgängig gemacht werden.“

Darauf sollte man sich keinesfalls verlassen. Die Folgen hängen von der konkreten Vertragsgestaltung ab.

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✅ Checkliste für Mieter

Vor einer Miete

Der wichtigste Grundsatz

Bei einer Immobilie nicht nur prüfen, was man sieht.

Ebenso wichtig ist, was in den Unterlagen steht – und was dort möglicherweise fehlt.

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🌐 Offizielle Quellen & weiterführende Informationen

Externe Inhalte können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen offiziellen Stelle.

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👤 Über diese Informationen

Die Inhalte auf Aktivfreunde Andalusien werden sorgfältig zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert.

Dabei unterscheiden wir bewusst zwischen offiziellen Informationen und persönlichen Praxiserfahrungen.

🌐 Offizielle Informationen

Gesetzliche Vorgaben, Formulare und behördliche Verfahren werden – soweit möglich – anhand der zuständigen spanischen oder europäischen Stellen geprüft.
⭐ Erfahrungen aus der Praxis

Zusätzlich fließen persönliche Erfahrungen aus Behördengängen, dem Alltag in Spanien und dem Leben in Andalusien ein. Solche Hinweise können je nach Ort, Behörde oder persönlicher Situation abweichen und werden deshalb ausdrücklich als Praxiserfahrung gekennzeichnet.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich gesetzliche Vorgaben, Zuständigkeiten oder Verfahren ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der jeweils zuständigen Behörde oder Institution.

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