💶 Modelo 720 und Modelo 721 – Auslandsvermögen richtig melden

📅 Zuletzt aktualisiert: 22.08.2026   ·   📖 Lesezeit: ca. 14Minuten

🧭 Melden ist nicht dasselbe wie versteuern

Wer in Spanien steuerlich ansässig ist und Vermögen außerhalb Spaniens besitzt, stößt früher oder später auf zwei Begriffe: Modelo 720 und Modelo 721.

Beide Formulare sind Informationsmeldungen. Sie sind keine eigenständigen Vermögensteuern.

💡 Wichtig

Ein Vermögenswert wird nicht allein deshalb zu steuerpflichtigem Einkommen, weil er in einem Informationsformular angegeben werden muss.

Trotzdem können die Meldepflichten wichtig sein und sollten nicht mit der Einkommensteuererklärung verwechselt werden.

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📄 Was ist das Modelo 720?

Das Modelo 720 betrifft bestimmte Vermögenswerte und Rechte außerhalb Spaniens.

Das zugrunde liegende Real Decreto 1065/2007 unterscheidet insbesondere:

⚠️ Wichtig

Das Modelo 720 ist ein Formular, enthält aber mehrere unterschiedliche Informationspflichten. Die jeweiligen Bereiche werden nicht einfach zu einem einzigen Gesamtvermögen zusammengerechnet.

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💶 Die 50.000-Euro-Grenze

Bei der erstmaligen Prüfung spielt die bekannte 50.000-Euro-Grenze eine zentrale Rolle.

Sie gilt jedoch grundsätzlich für die jeweiligen Informationsblöcke getrennt.

Beispiel

Dann muss nicht einfach gerechnet werden:

40.000 + 65.000 + 45.000 = 150.000 €

und daraus automatisch geschlossen werden, dass sämtliche Kategorien meldepflichtig sind.

Vielmehr wird jeder Informationsblock nach seinen eigenen Regeln geprüft.

Merksatz

Die Frage lautet nicht nur: „Habe ich insgesamt mehr als 50.000 € im Ausland?“

Sondern: „Überschreitet der jeweilige Informationsblock die maßgebliche Schwelle?“

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🏦 Bankkonten richtig berechnen

Bei ausländischen Konten ist es besonders gefährlich, nur jedes Konto einzeln anzusehen.

Die maßgeblichen Konten werden grundsätzlich gemeinsam betrachtet.

Beispiel

Zusammen ergibt das:

57.000 €

Obwohl kein einzelnes Konto mehr als 50.000 € enthält, kann der Kontenblock damit die Schwelle überschreiten.

Welche Werte sind bei Konten wichtig?

Für die Schwellenprüfung sind insbesondere maßgeblich:

Die Agencia Tributaria bestätigt ausdrücklich, dass diese beiden Werte für den Kontenblock zu berücksichtigen sind.

⚠️ Nicht nur auf den 31. Dezember schauen

Bei Bankkonten kann auch der Durchschnittssaldo des letzten Quartals für die Meldepflicht entscheidend sein.

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🏠 Immobilien und Wertpapiere

Auch ausländische Immobilien und Wertpapiere gehören zu den möglichen Modelo-720-Kategorien.

Bei Immobilien ist insbesondere der nach den gesetzlichen Bewertungsregeln maßgebliche Wert des konkreten Rechts relevant.

Deshalb sollte man für eine deutsche Immobilie beispielsweise aufbewahren:

Bei Wertpapieren und anderen Finanzrechten gelten wiederum eigene Bewertungsregeln zum 31. Dezember.

💡 Nicht pauschalisieren

Bankkonto, Wertpapierdepot und Immobilie werden im Modelo 720 nicht nach exakt denselben Bewertungsregeln behandelt.

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🔁 Wann muss Modelo 720 erneut abgegeben werden?

Nach einer ersten meldepflichtigen Erklärung muss das Modelo 720 nicht automatisch jedes Jahr erneut abgegeben werden.

Nach den aktuellen FAQ der Agencia Tributaria entsteht eine erneute Meldepflicht in einem Informationsblock insbesondere dann, wenn sich der maßgebliche Gesamtwert gegenüber dem Wert, der die letzte Erklärung ausgelöst hat, um mehr als 20.000 € erhöht.

Beispiel

Letzte meldeauslösende Kontensumme: 70.000 €

Später: 85.000 €

Anstieg: 15.000 €

Allein wegen dieses Wertanstiegs wäre die 20.000-Euro-Folgeschwelle noch nicht überschritten.

Steigt der entsprechende Wert dagegen beispielsweise auf 95.000 €, beträgt die Erhöhung 25.000 €.

⚠️ Aber:

Die 20.000-Euro-Regel ist nicht der einzige mögliche Grund für eine erneute Erklärung. Auch bestimmte Änderungen oder Beendigungen bereits gemeldeter Rechtspositionen können eine neue Meldepflicht auslösen.

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🪙 Was ist das Modelo 721?

Das Modelo 721 betrifft bestimmte virtuelle Währungen im Ausland.

Die Rechtsgrundlage befindet sich insbesondere in Art. 42 quater des Real Decreto 1065/2007.

Erfasst werden unter anderem in Spanien ansässige Personen, die bestimmte virtuelle Währungen im Ausland halten oder hinsichtlich dieser eine meldepflichtige Rechtsstellung besitzen.

Besonders wichtig ist die Verwahrung. Die gesetzliche Regel knüpft insbesondere an virtuelle Währungen an, die von Personen oder Einrichtungen verwahrt werden, die für Dritte private kryptografische Schlüssel sichern, um virtuelle Währungen zu halten, zu speichern oder zu übertragen.

⚠️ Deshalb

Nicht jede Kryptowährung eines spanischen Steuerresidenten gehört automatisch in das Modelo 721. Die konkrete Verwahrungsstruktur ist entscheidend.

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💰 50.000 und 20.000 Euro beim Modelo 721

Für Modelo 721 gilt ebenfalls eine zentrale 50.000-Euro-Schwelle.

Nach der Agencia Tributaria besteht grundsätzlich keine Meldepflicht, wenn die gemeinsam in Euro bewerteten Bestände der betreffenden virtuellen Währungen zum 31. Dezember insgesamt nicht mehr als 50.000 € betragen.

Wird diese Grenze überschritten, müssen grundsätzlich die betreffenden virtuellen Währungen angegeben werden.

Folgejahre

Auch Modelo 721 muss nach einer ersten Erklärung nicht automatisch jedes Jahr erneut abgegeben werden.

Eine neue Erklärung wird grundsätzlich erforderlich, wenn der gemeinsame Wert zum 31. Dezember gegenüber dem Wert, der die letzte Erklärung ausgelöst hat, um mehr als 20.000 € steigt.

⚠️ Auch hier:

Die 20.000-Euro-Regel ist nicht der einzige Folgegrund. Wenn eine zuvor meldepflichtige Rechtsstellung vor dem 31. Dezember endet, kann ebenfalls eine Erklärung erforderlich werden.

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💵 Fiatgeld auf Krypto-Exchanges

Ein sehr praktischer Sonderfall:

Euro, Dollar oder Pfund sind keine virtuellen Währungen im Sinne des Modelo 721.

Die Agencia Tributaria bestätigt ausdrücklich, dass Fiatgeld auf einem ausländischen Krypto-Exchange nicht allein deshalb in Modelo 721 gehört.

Allerdings kann je nach Kontostruktur stattdessen eine Informationspflicht nach Modelo 720 für das entsprechende ausländische Fiatkonto bestehen.

Beispiel

Kryptowerte beim ausländischen Verwahrer: 55.000 €

Euroguthaben auf einem separaten ausländischen Konto beim Exchange: 30.000 €

Die Kryptowerte können für Modelo 721 relevant sein. Das Fiatgeld gehört nicht in Modelo 721, kann aber je nach Struktur für Modelo 720 relevant werden.

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📅 Fristen

Modelo 720 und Modelo 721 werden grundsätzlich zwischen 1. Januar und 31. März des Folgejahres eingereicht.

Das bedeutet: Die Erklärung betrifft die relevanten Verhältnisse des vorhergehenden Jahres.

💡 Praktischer Rat

Warte nicht erst bis Ende März. Sichere bereits zum Jahresende die maßgeblichen Kontostände, Depotwerte, Immobilienunterlagen und Kryptobestände.

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⚠️ Häufige Irrtümer

„50.000 € gelten für mein gesamtes Auslandsvermögen zusammen.“

Zu pauschal. Beim Modelo 720 werden verschiedene Informationsblöcke getrennt betrachtet.

„Keines meiner Konten hat 50.000 €, also muss ich nichts melden.“

Falsch. Mehrere relevante ausländische Konten werden für die Schwellenprüfung grundsätzlich gemeinsam betrachtet.

„Nach der ersten Erklärung muss ich jedes Jahr erneut melden.“

Nein. Eine jährliche Wiederholung ist nicht automatisch erforderlich. Es gelten unter anderem die 20.000-Euro-Folgeregel und weitere Änderungsgründe.

„Modelo 720 und 721 sind Steuern.“

Nein. Es handelt sich um Informationsmeldungen.

„Wenn meine Bank die Daten ohnehin nach Spanien meldet, brauche ich Modelo 720 nicht.“

Falsch. Der automatische Datenaustausch und die eigene gesetzliche Informationspflicht sind unterschiedliche Systeme.

„Alles auf einem Krypto-Exchange gehört in Modelo 721.“

Nein. Fiatgeld ist keine virtuelle Währung im Sinne des Modelo 721.

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✅ Praktische Checkliste zum Jahresende

Bankkonten

Wertpapiere und Versicherungen

Immobilien

Kryptowährungen

Der wichtigste Grundsatz

Erst klären, welche Kategorie betroffen ist.

Dann prüfen, welche Schwelle und welche Bewertungsregel gelten.

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🌐 Offizielle Quellen & weiterführende Informationen

Externe Inhalte können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen offiziellen Stelle.

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👤 Über diese Informationen

Die Inhalte auf Aktivfreunde Andalusien werden sorgfältig zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert.

Dabei unterscheiden wir bewusst zwischen offiziellen Informationen und persönlichen Praxiserfahrungen.

🌐 Offizielle Informationen

Gesetzliche Vorgaben, Formulare und behördliche Verfahren werden – soweit möglich – anhand der zuständigen spanischen oder europäischen Stellen geprüft.
⭐ Erfahrungen aus der Praxis

Zusätzlich fließen persönliche Erfahrungen aus Behördengängen, dem Alltag in Spanien und dem Leben in Andalusien ein. Solche Hinweise können je nach Ort, Behörde oder persönlicher Situation abweichen und werden deshalb ausdrücklich als Praxiserfahrung gekennzeichnet.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich gesetzliche Vorgaben, Zuständigkeiten oder Verfahren ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der jeweils zuständigen Behörde oder Institution.

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