Wer dauerhaft nach Spanien zieht, entscheidet sich häufig zunächst
für eine Mietwohnung oder ein gemietetes Haus.
Das bietet Flexibilität und ermöglicht es,
die neue Region erst einmal kennenzulernen.
Bei einem Mietvertrag sollte jedoch genau geprüft werden,
welche Art von Mietverhältnis tatsächlich vereinbart wird.
Denn für eine dauerhaft als Lebensmittelpunkt genutzte Wohnung
gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als beispielsweise
für eine Ferien- oder echte Saisonmiete.
⚠️ Entscheidend ist nicht nur die Überschrift des Vertrages
Bezeichnungen wie „temporada“ oder „alquiler temporal“
sollten nicht einfach ungeprüft akzeptiert werden.
Wichtig sind der tatsächliche Vertragszweck und die konkrete Gestaltung
des Mietverhältnisses.
Die spanische
Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU)
unterscheidet insbesondere zwischen der Vermietung einer Wohnung
zur Befriedigung des dauerhaften Wohnbedürfnisses und
Vermietungen zu anderen Zwecken.
Wer eine Wohnung oder ein Haus als gewöhnlichen
und dauerhaften Lebensmittelpunkt mietet,
sollte deshalb darauf achten,
dass der Vertrag diesem tatsächlichen Zweck entspricht.
💡 Für Auswanderer besonders wichtig
Wenn du dauerhaft in Spanien wohnen möchtest,
sollte im Vertrag nicht ohne nachvollziehbaren Grund
eine reine Ferien- oder Saisonnutzung angegeben werden.
Eine Saisonmiete –
arrendamiento de temporada –
ist nicht einfach nur eine besonders kurze normale Wohnraummiete.
Sie kann beispielsweise bei einem tatsächlich vorübergehenden Aufenthalt
wegen Arbeit, Studium oder eines anderen zeitlich begrenzten Zwecks
in Betracht kommen.
⚠️ Vertrag genau lesen
Wer seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt in der Wohnung begründen möchte,
sollte einen als Saisonmietvertrag bezeichneten Vertrag
vor der Unterschrift besonders sorgfältig prüfen.
Bei Unsicherheit über die rechtliche Einordnung eines konkreten Vertrages
kann eine Beratung durch einen spanischen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Auch wenn mündliche Vereinbarungen rechtlich Bedeutung haben können,
ist ein vollständiger schriftlicher Mietvertrag dringend zu empfehlen.
Im Vertrag sollten insbesondere klar geregelt sein:
👤 Vermieter und Mieter
🏠 genaue Bezeichnung der Immobilie
📅 Beginn und vereinbarte Vertragsdauer
💶 monatliche Miete
💳 Zahlungsweise
🔐 Kaution und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheit
🧾 Verteilung der Nebenkosten
📈 Regelung zur Aktualisierung der Miete
🪑 mitvermietetes Inventar
🐶 gegebenenfalls Regelungen zu Haustieren
💡 Vertrag nicht unterschreiben, wenn du ihn nicht verstehst
Bei einem ausschließlich spanischen Vertrag sollte der Inhalt
vor der Unterschrift vollständig verstanden werden.
Eine automatische Übersetzung kann beim Lesen helfen,
ersetzt bei rechtlich wichtigen Zweifelsfragen aber keine fachkundige Prüfung.
Bei der Vermietung von Wohnraum ist nach der spanischen
Ley de Arrendamientos Urbanos grundsätzlich eine
Kaution in Höhe einer Monatsmiete vorgeschrieben.
Bei Mietverhältnissen zu anderen als Wohnzwecken
sieht das Gesetz grundsätzlich zwei Monatsmieten als Kaution vor.
💡 Kaution dokumentieren
Die Zahlung der Kaution sollte im Mietvertrag
oder durch einen gesonderten Zahlungsnachweis dokumentiert sein.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die noch zurückzuzahlende
Kaution grundsätzlich abzurechnen.
Wird der zurückzuzahlende Betrag nicht innerhalb eines Monats
nach Schlüsselübergabe erstattet,
sieht die LAU auf den geschuldeten Restbetrag gesetzliche Zinsen vor.
Neben der gesetzlichen Kaution können unter bestimmten Voraussetzungen
weitere Sicherheiten vereinbart werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
zusätzliche Geldgarantie,
Bankbürgschaft – aval bancario,
andere vertraglich vereinbarte Sicherheiten.
⚠️ Kaution und zusätzliche Sicherheit unterscheiden
Wenn mehrere Monatsmieten verlangt werden,
sollte im Vertrag eindeutig stehen,
welcher Betrag die gesetzliche
fianza ist und welcher Betrag
als zusätzliche Garantie verlangt wird.
Bei einem Mietvertrag über Wohnraum gilt:
Die Kosten der Immobilienverwaltung beziehungsweise
gestión inmobiliaria
und die Kosten für die Formalisierung des Vertrages
trägt der Vermieter.
⚠️ Bei normaler Wohnraummiete
Eine pauschale Aussage wie
„Der Mieter zahlt immer eine Monatsmiete Maklerprovision“
entspricht bei einem Wohnraummietvertrag nicht der
heutigen gesetzlichen Regelung.
Bei anderen Vertragsarten kann die rechtliche Situation anders sein.
Deshalb muss zunächst geklärt werden,
welche Art von Mietvertrag tatsächlich abgeschlossen wird.
Die Höhe der Miete wird grundsätzlich vertraglich vereinbart,
soweit keine besonderen gesetzlichen Begrenzungen eingreifen.
Ohne abweichende Vereinbarung ist die Miete monatlich
innerhalb der ersten sieben Tage des Monats zu zahlen.
⚠️ Vorauszahlung
Bei einer normalen Wohnraummiete darf der Vermieter
nach der LAU nicht verlangen,
dass mehr als eine Monatsmiete im Voraus bezahlt wird.
Davon zu unterscheiden sind die gesetzliche Kaution
und gegebenenfalls zulässige zusätzliche Sicherheiten.
💡 Zahlung nachweisbar machen
Miete möglichst per Banküberweisung bezahlen
und Zahlungsbelege aufbewahren.
Vor der Unterschrift sollte genau geklärt werden,
welche Kosten zusätzlich zur monatlichen Miete entstehen.
Dazu können beispielsweise gehören:
⚡ Strom
💧 Wasser
🔥 Gas
🌐 Internet
🏢 bestimmte Gemeinschaftskosten
🧾 gegebenenfalls weitere ausdrücklich vereinbarte Kosten
Verbrauchsabhängige Leistungen,
die über eigene Zähler erfasst werden,
trägt nach der LAU grundsätzlich der Mieter.
Bestimmte allgemeine Kosten, Abgaben oder nicht individuell
abrechenbare Belastungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen
vertraglich dem Mieter auferlegt werden.
Eine solche Vereinbarung muss bei Wohnraummiete schriftlich erfolgen;
für bestimmte Kosten muss auch der jährliche Betrag
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben werden.
💡 Vorher fragen
Nicht nur:
„Wie hoch ist die Miete?“
Sondern:
„Welche Kosten muss ich zusätzlich jeden Monat oder jedes Jahr bezahlen?“
Nicht jede Reparatur ist automatisch Sache des Mieters.
Die LAU unterscheidet insbesondere zwischen notwendigen
Erhaltungsmaßnahmen und kleineren Reparaturen,
die durch den gewöhnlichen Gebrauch der Wohnung entstehen.
💡 Schaden sofort melden
Tritt ein erheblicher Mangel auf,
den Vermieter möglichst unverzüglich und nachweisbar informieren.
Fotos oder Videos können bei der Dokumentation helfen.
⚠️ Größere Reparaturen nicht eigenmächtig beauftragen
Bei nicht dringenden Arbeiten zunächst mit dem Vermieter klären,
wer die Reparatur veranlasst und bezahlt.
Die jährliche Aktualisierung der Miete richtet sich nach
den gesetzlichen Vorgaben und dem konkreten Mietvertrag.
Seit 2025 besteht für die Aktualisierung bestimmter
Wohnraummietverträge ein vom spanischen Statistikamt
INE veröffentlichter Referenzindex.
Welche Regel konkret anzuwenden ist,
hängt unter anderem vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses
und vom Vertragsinhalt ab.
⚠️ Keine pauschale Prozentzahl verwenden
Die zulässige Mietanpassung sollte für den konkreten Vertrag
und den jeweiligen Anpassungszeitpunkt geprüft werden,
da sich die gesetzlichen Regelungen geändert haben.
Bei einer normalen Wohnraummiete bestehen gesetzliche Regeln
zur Vertragsdauer, Verlängerung und Beendigung.
Diese können nicht allein anhand der im Vertrag
genannten ursprünglichen Laufzeit beurteilt werden.
Unter anderem spielt eine Rolle,
ob der Vermieter eine natürliche oder juristische Person ist
und wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.
⚠️ „11-Monats-Vertrag“ bedeutet nicht automatisch Saisonmiete
Allein eine Vertragsdauer von beispielsweise elf Monaten
entscheidet nicht darüber,
ob tatsächlich eine Saisonmiete vorliegt.
Der tatsächliche Zweck des Mietverhältnisses ist wesentlich.
Vor einer vorzeitigen Kündigung oder einem Auszug
sollten die gesetzlichen Fristen und der konkrete Vertrag geprüft werden.
Gerade bei der Wohnungssuche aus dem Ausland
sollte man mit Vorauszahlungen vorsichtig sein.
Warnzeichen können beispielsweise sein:
ungewöhnlich niedriger Mietpreis,
Vermieter angeblich dauerhaft im Ausland,
keine Besichtigung möglich,
Druck zur sofortigen Überweisung,
unklare Identität des Vermieters oder Vermittlers,
Geldforderung vor ausreichender Prüfung der Immobilie und Vertragsbedingungen.
⚠️ Keine übereilte Überweisung
Vor einer Reservierungs-, Kautions- oder Mietzahlung
sollten Identität des Vertragspartners,
Immobilie, Vertragsbedingungen und Zahlungsgrund
nachvollziehbar sein.
Interessenten haben nach dem spanischen Wohnungsgesetz
Anspruch auf bestimmte Informationen über die angebotene Immobilie
und die wirtschaftlichen Bedingungen,
bevor der Vertrag geschlossen beziehungsweise Geld
als Vorauszahlung geleistet wird.
Wer mit Hund oder Katze nach Spanien zieht,
sollte bereits bei der Wohnungssuche offen klären,
ob Haustiere in der konkreten Immobilie akzeptiert werden.
Vor der Unterschrift sollte der Mietvertrag darauf geprüft werden,
ob Regelungen zu Haustieren enthalten sind.
💡 Schriftlich festhalten
Wenn der Vermieter die Haltung von Hund oder Katze ausdrücklich erlaubt,
ist eine klare schriftliche Regelung im Vertrag
besser als eine ausschließlich mündliche Zusage.
Wie hoch ist die gesetzliche Kaution bei einer normalen Wohnraummiete?
Grundsätzlich eine Monatsmiete.
Zusätzliche Sicherheiten sind davon zu unterscheiden.
Muss der Mieter die Maklerprovision bezahlen?
Bei einem Wohnraummietvertrag trägt nach der aktuellen LAU
der Vermieter die Kosten der Immobilienverwaltung
und der Vertragsformalisierung.
Bei anderen Mietarten muss die konkrete Rechtslage gesondert geprüft werden.
Darf der Vermieter mehrere Monatsmieten im Voraus verlangen?
Bei einer normalen Wohnraummiete darf der Vermieter
nicht mehr als eine Monatsmiete als Mietvorauszahlung verlangen.
Davon zu unterscheiden sind Kaution und gegebenenfalls
zulässige zusätzliche Sicherheiten.
Ist ein Vertrag über elf Monate automatisch eine Saisonmiete?
Nein.
Die bloße Vertragsdauer entscheidet nicht allein über die rechtliche
Einordnung. Entscheidend ist insbesondere,
welchem tatsächlichen Zweck die Anmietung dient.
Sollte ich vorhandene Schäden fotografieren?
Ja.
Fotos oder Videos bei der Übergabe können später helfen nachzuweisen,
dass bestimmte Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren.
Die Inhalte auf Aktivfreunde Andalusien werden sorgfältig zusammengestellt
und regelmäßig aktualisiert.
Dabei unterscheiden wir bewusst zwischen
offiziellen Informationen und
persönlichen Praxiserfahrungen.
🌐 Offizielle Informationen
Gesetzliche Vorgaben, Formulare und behördliche Verfahren werden – soweit möglich –
anhand der zuständigen spanischen oder europäischen Stellen geprüft.
⭐ Erfahrungen aus der Praxis
Zusätzlich fließen persönliche Erfahrungen aus Behördengängen,
dem Alltag in Spanien und dem Leben in Andalusien ein.
Solche Hinweise können je nach Ort, Behörde oder persönlicher Situation
abweichen und werden deshalb ausdrücklich als Praxiserfahrung gekennzeichnet.
Trotz sorgfältiger Recherche können sich gesetzliche Vorgaben,
Zuständigkeiten oder Verfahren ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen
Informationen der jeweils zuständigen Behörde oder Institution.