🏢 Wohnung oder Haus in Spanien mieten

📅 Zuletzt aktualisiert: 22.08.2026   ·   📖 Lesezeit: ca. 11Minuten

🧭 Mieten in Spanien – Überblick

Wer dauerhaft nach Spanien zieht, entscheidet sich häufig zunächst für eine Mietwohnung oder ein gemietetes Haus. Das bietet Flexibilität und ermöglicht es, die neue Region erst einmal kennenzulernen.

Bei einem Mietvertrag sollte jedoch genau geprüft werden, welche Art von Mietverhältnis tatsächlich vereinbart wird. Denn für eine dauerhaft als Lebensmittelpunkt genutzte Wohnung gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als beispielsweise für eine Ferien- oder echte Saisonmiete.

⚠️ Entscheidend ist nicht nur die Überschrift des Vertrages

Bezeichnungen wie „temporada“ oder „alquiler temporal“ sollten nicht einfach ungeprüft akzeptiert werden. Wichtig sind der tatsächliche Vertragszweck und die konkrete Gestaltung des Mietverhältnisses.

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🏠 Dauerhafte Wohnraummiete

Die spanische Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU) unterscheidet insbesondere zwischen der Vermietung einer Wohnung zur Befriedigung des dauerhaften Wohnbedürfnisses und Vermietungen zu anderen Zwecken.

Wer eine Wohnung oder ein Haus als gewöhnlichen und dauerhaften Lebensmittelpunkt mietet, sollte deshalb darauf achten, dass der Vertrag diesem tatsächlichen Zweck entspricht.

💡 Für Auswanderer besonders wichtig

Wenn du dauerhaft in Spanien wohnen möchtest, sollte im Vertrag nicht ohne nachvollziehbaren Grund eine reine Ferien- oder Saisonnutzung angegeben werden.

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📅 Saison- und Zeitmiete

Eine Saisonmiete – arrendamiento de temporada – ist nicht einfach nur eine besonders kurze normale Wohnraummiete.

Sie kann beispielsweise bei einem tatsächlich vorübergehenden Aufenthalt wegen Arbeit, Studium oder eines anderen zeitlich begrenzten Zwecks in Betracht kommen.

⚠️ Vertrag genau lesen

Wer seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt in der Wohnung begründen möchte, sollte einen als Saisonmietvertrag bezeichneten Vertrag vor der Unterschrift besonders sorgfältig prüfen.

Bei Unsicherheit über die rechtliche Einordnung eines konkreten Vertrages kann eine Beratung durch einen spanischen Rechtsanwalt sinnvoll sein.

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📄 Mietvertrag genau prüfen

Auch wenn mündliche Vereinbarungen rechtlich Bedeutung haben können, ist ein vollständiger schriftlicher Mietvertrag dringend zu empfehlen.

Im Vertrag sollten insbesondere klar geregelt sein:

💡 Vertrag nicht unterschreiben, wenn du ihn nicht verstehst

Bei einem ausschließlich spanischen Vertrag sollte der Inhalt vor der Unterschrift vollständig verstanden werden. Eine automatische Übersetzung kann beim Lesen helfen, ersetzt bei rechtlich wichtigen Zweifelsfragen aber keine fachkundige Prüfung.

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💶 Kaution – fianza

Bei der Vermietung von Wohnraum ist nach der spanischen Ley de Arrendamientos Urbanos grundsätzlich eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete vorgeschrieben.

Bei Mietverhältnissen zu anderen als Wohnzwecken sieht das Gesetz grundsätzlich zwei Monatsmieten als Kaution vor.

💡 Kaution dokumentieren

Die Zahlung der Kaution sollte im Mietvertrag oder durch einen gesonderten Zahlungsnachweis dokumentiert sein.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die noch zurückzuzahlende Kaution grundsätzlich abzurechnen. Wird der zurückzuzahlende Betrag nicht innerhalb eines Monats nach Schlüsselübergabe erstattet, sieht die LAU auf den geschuldeten Restbetrag gesetzliche Zinsen vor.

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💳 Zusätzliche Sicherheiten

Neben der gesetzlichen Kaution können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Sicherheiten vereinbart werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

⚠️ Kaution und zusätzliche Sicherheit unterscheiden

Wenn mehrere Monatsmieten verlangt werden, sollte im Vertrag eindeutig stehen, welcher Betrag die gesetzliche fianza ist und welcher Betrag als zusätzliche Garantie verlangt wird.

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🏢 Wer bezahlt den Makler?

Bei einem Mietvertrag über Wohnraum gilt: Die Kosten der Immobilienverwaltung beziehungsweise gestión inmobiliaria und die Kosten für die Formalisierung des Vertrages trägt der Vermieter.

⚠️ Bei normaler Wohnraummiete

Eine pauschale Aussage wie „Der Mieter zahlt immer eine Monatsmiete Maklerprovision“ entspricht bei einem Wohnraummietvertrag nicht der heutigen gesetzlichen Regelung.

Bei anderen Vertragsarten kann die rechtliche Situation anders sein. Deshalb muss zunächst geklärt werden, welche Art von Mietvertrag tatsächlich abgeschlossen wird.

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💰 Miete & Zahlung

Die Höhe der Miete wird grundsätzlich vertraglich vereinbart, soweit keine besonderen gesetzlichen Begrenzungen eingreifen.

Ohne abweichende Vereinbarung ist die Miete monatlich innerhalb der ersten sieben Tage des Monats zu zahlen.

⚠️ Vorauszahlung

Bei einer normalen Wohnraummiete darf der Vermieter nach der LAU nicht verlangen, dass mehr als eine Monatsmiete im Voraus bezahlt wird. Davon zu unterscheiden sind die gesetzliche Kaution und gegebenenfalls zulässige zusätzliche Sicherheiten.
💡 Zahlung nachweisbar machen

Miete möglichst per Banküberweisung bezahlen und Zahlungsbelege aufbewahren.

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🧾 Nebenkosten

Vor der Unterschrift sollte genau geklärt werden, welche Kosten zusätzlich zur monatlichen Miete entstehen.

Dazu können beispielsweise gehören:

Verbrauchsabhängige Leistungen, die über eigene Zähler erfasst werden, trägt nach der LAU grundsätzlich der Mieter.

Bestimmte allgemeine Kosten, Abgaben oder nicht individuell abrechenbare Belastungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vertraglich dem Mieter auferlegt werden. Eine solche Vereinbarung muss bei Wohnraummiete schriftlich erfolgen; für bestimmte Kosten muss auch der jährliche Betrag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben werden.

💡 Vorher fragen

Nicht nur: „Wie hoch ist die Miete?“

Sondern: „Welche Kosten muss ich zusätzlich jeden Monat oder jedes Jahr bezahlen?“

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🔑 Übergabe & Inventar

Vor dem Einzug sollte der Zustand der Immobilie möglichst genau dokumentiert werden.

Empfehlenswert sind:

⚠️ Bereits vorhandene Schäden festhalten

Kratzer, Feuchtigkeit, defekte Geräte, beschädigte Möbel oder andere Mängel möglichst bei der Übergabe schriftlich und fotografisch dokumentieren.

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🛠️ Reparaturen & Mängel

Nicht jede Reparatur ist automatisch Sache des Mieters. Die LAU unterscheidet insbesondere zwischen notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und kleineren Reparaturen, die durch den gewöhnlichen Gebrauch der Wohnung entstehen.

💡 Schaden sofort melden

Tritt ein erheblicher Mangel auf, den Vermieter möglichst unverzüglich und nachweisbar informieren. Fotos oder Videos können bei der Dokumentation helfen.
⚠️ Größere Reparaturen nicht eigenmächtig beauftragen

Bei nicht dringenden Arbeiten zunächst mit dem Vermieter klären, wer die Reparatur veranlasst und bezahlt.

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📈 Mieterhöhungen

Die jährliche Aktualisierung der Miete richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem konkreten Mietvertrag.

Seit 2025 besteht für die Aktualisierung bestimmter Wohnraummietverträge ein vom spanischen Statistikamt INE veröffentlichter Referenzindex. Welche Regel konkret anzuwenden ist, hängt unter anderem vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und vom Vertragsinhalt ab.

⚠️ Keine pauschale Prozentzahl verwenden

Die zulässige Mietanpassung sollte für den konkreten Vertrag und den jeweiligen Anpassungszeitpunkt geprüft werden, da sich die gesetzlichen Regelungen geändert haben.

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🚪 Vertragsdauer & Kündigung

Bei einer normalen Wohnraummiete bestehen gesetzliche Regeln zur Vertragsdauer, Verlängerung und Beendigung. Diese können nicht allein anhand der im Vertrag genannten ursprünglichen Laufzeit beurteilt werden.

Unter anderem spielt eine Rolle, ob der Vermieter eine natürliche oder juristische Person ist und wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.

⚠️ „11-Monats-Vertrag“ bedeutet nicht automatisch Saisonmiete

Allein eine Vertragsdauer von beispielsweise elf Monaten entscheidet nicht darüber, ob tatsächlich eine Saisonmiete vorliegt. Der tatsächliche Zweck des Mietverhältnisses ist wesentlich.

Vor einer vorzeitigen Kündigung oder einem Auszug sollten die gesetzlichen Fristen und der konkrete Vertrag geprüft werden.

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⚠️ Vorsicht bei der Wohnungssuche

Gerade bei der Wohnungssuche aus dem Ausland sollte man mit Vorauszahlungen vorsichtig sein.

Warnzeichen können beispielsweise sein:

⚠️ Keine übereilte Überweisung

Vor einer Reservierungs-, Kautions- oder Mietzahlung sollten Identität des Vertragspartners, Immobilie, Vertragsbedingungen und Zahlungsgrund nachvollziehbar sein.

Interessenten haben nach dem spanischen Wohnungsgesetz Anspruch auf bestimmte Informationen über die angebotene Immobilie und die wirtschaftlichen Bedingungen, bevor der Vertrag geschlossen beziehungsweise Geld als Vorauszahlung geleistet wird.

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🐶 Haustiere in der Mietwohnung

Wer mit Hund oder Katze nach Spanien zieht, sollte bereits bei der Wohnungssuche offen klären, ob Haustiere in der konkreten Immobilie akzeptiert werden.

Vor der Unterschrift sollte der Mietvertrag darauf geprüft werden, ob Regelungen zu Haustieren enthalten sind.

💡 Schriftlich festhalten

Wenn der Vermieter die Haltung von Hund oder Katze ausdrücklich erlaubt, ist eine klare schriftliche Regelung im Vertrag besser als eine ausschließlich mündliche Zusage.

🐶 Haustiere in Spanien

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✅ Checkliste vor der Unterschrift

Der wichtigste Grundsatz

Nicht unter Zeitdruck unterschreiben.

Unklare Vertragsklauseln und Kosten sollten geklärt werden, bevor Geld gezahlt und der Mietvertrag unterschrieben wird.

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❓ Häufige Fragen zum Mieten in Spanien

Wie hoch ist die gesetzliche Kaution bei einer normalen Wohnraummiete?

Grundsätzlich eine Monatsmiete. Zusätzliche Sicherheiten sind davon zu unterscheiden.


Muss der Mieter die Maklerprovision bezahlen?

Bei einem Wohnraummietvertrag trägt nach der aktuellen LAU der Vermieter die Kosten der Immobilienverwaltung und der Vertragsformalisierung. Bei anderen Mietarten muss die konkrete Rechtslage gesondert geprüft werden.


Darf der Vermieter mehrere Monatsmieten im Voraus verlangen?

Bei einer normalen Wohnraummiete darf der Vermieter nicht mehr als eine Monatsmiete als Mietvorauszahlung verlangen. Davon zu unterscheiden sind Kaution und gegebenenfalls zulässige zusätzliche Sicherheiten.


Ist ein Vertrag über elf Monate automatisch eine Saisonmiete?

Nein. Die bloße Vertragsdauer entscheidet nicht allein über die rechtliche Einordnung. Entscheidend ist insbesondere, welchem tatsächlichen Zweck die Anmietung dient.


Sollte ich vorhandene Schäden fotografieren?

Ja. Fotos oder Videos bei der Übergabe können später helfen nachzuweisen, dass bestimmte Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren.

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🌐 Offizielle Quellen & weiterführende Informationen

Externe Inhalte können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen offiziellen Stelle.

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👤 Über diese Informationen

Die Inhalte auf Aktivfreunde Andalusien werden sorgfältig zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert.

Dabei unterscheiden wir bewusst zwischen offiziellen Informationen und persönlichen Praxiserfahrungen.

🌐 Offizielle Informationen

Gesetzliche Vorgaben, Formulare und behördliche Verfahren werden – soweit möglich – anhand der zuständigen spanischen oder europäischen Stellen geprüft.
⭐ Erfahrungen aus der Praxis

Zusätzlich fließen persönliche Erfahrungen aus Behördengängen, dem Alltag in Spanien und dem Leben in Andalusien ein. Solche Hinweise können je nach Ort, Behörde oder persönlicher Situation abweichen und werden deshalb ausdrücklich als Praxiserfahrung gekennzeichnet.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich gesetzliche Vorgaben, Zuständigkeiten oder Verfahren ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der jeweils zuständigen Behörde oder Institution.

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