📄 EU-Registrierung in Spanien

📄 Was ist die EU-Registrierung?

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchten, müssen sich grundsätzlich in das zentrale Ausländerregister eintragen lassen.

Als Nachweis wird das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión ausgestellt. Es handelt sich um die bekannte grüne Bescheinigung, die häufig umgangssprachlich als „Residencia“ bezeichnet wird.

Das Zertifikat bestätigt die Registrierung als in Spanien lebender EU-Bürger. Es ist nicht dasselbe wie die NIE-Nummer: Die NIE ist lediglich die persönliche Ausländer-Identifikationsnummer.

Für Aufenthalte von weniger als drei Monaten besteht für EU-Bürger grundsätzlich keine Registrierungspflicht.

👥 Wer muss sich registrieren?

Die Registrierung betrifft grundsätzlich Staatsangehörige der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, wenn sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchten.

Die Registrierung ist insbesondere erforderlich, wenn du deinen gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien verlegst.

Typische Fälle

Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden müssen, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

📋 Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können sich je nach Gemeinde unterscheiden. In vielen Rathäusern werden jedoch folgende Dokumente verlangt:

Da jede Gemeinde eigene Formulare und Anforderungen haben kann, empfiehlt es sich, vor dem Termin die Internetseite des zuständigen Rathauses zu besuchen oder dort nach den aktuellen Unterlagen zu fragen.

📄 Offizielle Formulare und Links

Für die Registrierung als EU-Bürger in Spanien werden in der Regel das Formular EX-18 sowie die Zahlung der Verwaltungsgebühr über das Modelo 790 – Código 012 benötigt.

📄 Formular EX-18 herunterladen

💶 Modelo 790 – Código 012

📅 Termin (Cita Previa) vereinbaren

Die Formulare und Verfahren können sich ändern. Verbindlich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörden.

🚀 Schritt für Schritt zur EU-Registrierung

1️⃣ Empadronamiento durchführen

Melde zunächst deinen Wohnsitz bei der Gemeinde (Ayuntamiento) an und lasse dir – sofern erforderlich – eine Meldebescheinigung ausstellen.

2️⃣ Formular EX-18 ausfüllen

Lade das offizielle Formular EX-18 herunter und fülle es vollständig aus.

3️⃣ Verwaltungsgebühr bezahlen

Fülle das Modelo 790 – Código 012 aus und bezahle die entsprechende Verwaltungsgebühr.

4️⃣ Termin vereinbaren

Buche online einen Termin (Cita Previa) bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle.

5️⃣ Unterlagen vorbereiten

Nimm alle erforderlichen Originalunterlagen sowie gut lesbare Kopien zum Termin mit.

6️⃣ Persönlich erscheinen

Lege beim Termin alle erforderlichen Unterlagen vor und beantworte gegebenenfalls Fragen der zuständigen Behörde.

7️⃣ Registrierungsbescheinigung erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (die sogenannte grüne EU-Bescheinigung).

Je nach Provinz und Behörde können sich einzelne Abläufe leicht unterscheiden. Prüfe deshalb vor deinem Termin immer die aktuellen Hinweise der zuständigen Behörde.

❓ Häufige Fragen zur EU-Registrierung

Brauche ich für die EU-Registrierung bereits eine NIE?

Die NIE ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer. Wenn dir noch keine NIE zugeteilt wurde, wird sie regelmäßig im Zusammenhang mit der EU-Registrierung vergeben. Entscheidend sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörde.


Ist die EU-Registrierung dasselbe wie die NIE?

Nein. Die NIE ist lediglich eine Identifikationsnummer. Das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión bestätigt dagegen, dass du als EU-Bürger in Spanien registriert bist.


Wann muss ich mich registrieren?

Wenn du dich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchtest, muss der Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise gestellt werden.


Ist die grüne Bescheinigung ein Ausweisdokument?

Nein. Das Zertifikat enthält zwar persönliche Angaben und die NIE, ersetzt aber keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass.


Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Änderungen des Wohnsitzes sowie bestimmter persönlicher Angaben müssen der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle mitgeteilt werden. Zusätzlich sollte das Empadronamiento bei der Gemeinde aktualisiert werden.


Wann entsteht ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht?

Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien entsteht für EU-Bürger grundsätzlich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Dafür kann eine entsprechende Bescheinigung beantragt werden.


Kann das dauerhafte Aufenthaltsrecht verloren gehen?

Ein bereits erworbenes dauerhaftes Aufenthaltsrecht kann grundsätzlich verloren gehen, wenn du dich länger als zwei aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Spaniens aufhältst.

Hinweis: Voraussetzungen und Verfahren können sich ändern oder je nach persönlicher Situation unterscheiden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörde.

⚠️ Häufige Fehler bei der EU-Registrierung

Die Anforderungen können sich je nach Provinz und zuständiger Behörde unterscheiden. Prüfe deshalb immer die aktuellen Informationen der zuständigen Stelle.

💡 Praktische Tipps für deinen Termin

Eine gute Vorbereitung spart häufig Zeit und vermeidet unnötige Rückfragen oder zusätzliche Termine.

ℹ️ Aktualität und wichtiger Hinweis

Stand dieser Informationen: Juli 2026

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung.

Gesetze, Formulare, Gebühren, Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörden.

🇪🇸 Weitere Hilfe für Auswanderer

Die EU-Registrierung ist ein weiterer wichtiger Schritt für ein dauerhaftes Leben in Spanien. Auf unserer Übersichtsseite findest du weitere kostenlose Anleitungen zu den wichtigsten Behördengängen.

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