📅 Zuletzt aktualisiert: 19.08.2026 · 📖 Lesezeit: ca. 12Minuten
Eine häufige Frage nach dem Umzug lautet:
Deutschland und Spanien arbeiten steuerlich nicht voneinander abgeschottet. Innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus bestehen gesetzlich geregelte Verfahren zum Austausch steuerlich relevanter Informationen.
Dazu gehören insbesondere:
Das bedeutet aber nicht, dass die spanische Steuerverwaltung automatisch jede einzelne Handlung eines Bürgers in Echtzeit beobachten kann.
Für Bank- und andere Finanzkonten ist insbesondere der automatische Informationsaustausch nach DAC2 von Bedeutung.
DAC2 ist die europäische Umsetzung beziehungsweise Einbindung des internationalen Common Reporting Standard (CRS).
Finanzinstitute müssen dabei unter anderem feststellen, in welchem Staat ein Kunde steuerlich ansässig ist.
Die entsprechenden Finanzkonteninformationen werden anschließend grundsätzlich jährlich zwischen den beteiligten Staaten ausgetauscht.
Deutschland führt diesen automatischen Finanzkontenaustausch auch 2026 fort. Das Bundesministerium der Finanzen hat dafür eine entsprechende Staatenaustauschliste für den Austausch zum 30. September 2026 veröffentlicht.
Beim automatischen Finanzkonteninformationsaustausch geht es nicht nur darum, dass überhaupt ein Konto existiert.
Je nach Kontotyp und Sachverhalt können insbesondere übermittelt werden:
Entscheidend für den Informationsaustausch ist insbesondere die steuerliche Ansässigkeit des Kontoinhabers.
Der automatische Austausch darf auch nicht übertrieben dargestellt werden.
DAC2 bedeutet beispielsweise nicht, dass die Agencia Tributaria automatisch einen vollständigen Kontoauszug erhält, auf dem jede einzelne Zahlung erscheint.
Auf Grundlage dieses automatischen Finanzkontenaustauschs erhält Spanien also nicht automatisch eine laufende Echtzeitansicht über:
Das bedeutet allerdings nicht, dass weitere Informationen bei einer konkreten steuerlichen Prüfung grundsätzlich unerreichbar wären.
Neben dem automatischen Austausch bestehen weitere Instrumente der internationalen steuerlichen Amtshilfe.
Art. 177 ter der spanischen Ley General Tributaria erlaubt der spanischen Steuerverwaltung, anderen Staaten steuerlich relevante Daten, Berichte und Informationen im Rahmen der geltenden Amtshilfevorschriften zur Verfügung zu stellen.
Besonders wichtig: Die spanische Steuerverwaltung kann erforderliche Maßnahmen ergreifen, um solche Informationen zu beschaffen, selbst wenn sie für die Festsetzung spanischer eigener Steuern nicht benötigt werden.
Das spanische Verfahrensrecht unterscheidet insbesondere:
Bei einem konkreten steuerlichen Anlass können zusätzliche Informationen über die gesetzlich vorgesehenen Amtshilfeverfahren angefordert werden.
Der europäische steuerliche Informationsaustausch beschränkt sich nicht ausschließlich auf klassische Bankkonten.
Je nach Rechtsgrundlage und Sachverhalt können auch andere steuerlich relevante Kategorien vom Informationsaustausch erfasst sein.
Für einen deutschen Auswanderer können beispielsweise relevant sein:
Ein gemeldetes deutsches Konto bedeutet beispielsweise nicht, dass dessen gesamter Kontostand steuerpflichtiges Einkommen darstellt.
Ebenso sagt ein Informationsaustausch allein noch nicht, welcher Staat nach einem Doppelbesteuerungsabkommen eine konkrete Einkunft besteuern darf.
Seit dem 1. Januar 2026 erweitert DAC8 den europäischen Rahmen des steuerlichen Informationsaustauschs auf bestimmte Kryptowerte und Kryptotransaktionen.
Meldepflichtige Kryptodienstleister müssen nach den europäischen Regeln bestimmte Informationen über meldepflichtige Nutzer und Transaktionen erfassen.
Damit wird die Vorstellung zunehmend unzutreffend, Kryptowerte seien für Steuerverwaltungen grundsätzlich unsichtbar.
Die eigene spanische Informationspflicht für bestimmte im Ausland verwahrte virtuelle Währungen über Modelo 721 behandeln wir deshalb gesondert in Kapitel 4.
Ein besonders gefährlicher Irrtum lautet:
So funktioniert das Steuerrecht nicht.
Der automatische Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten und Steuerverwaltungen ist von eigenen steuerlichen Erklärungs- und Informationspflichten zu unterscheiden.
Je nach persönlicher Situation können zusätzlich beispielsweise relevant sein:
Ein weiterer Irrtum:
Postanschrift und steuerliche Ansässigkeit sind nicht dasselbe.
Für den Finanzkonteninformationsaustausch ist gerade die steuerliche Ansässigkeit von Bedeutung.
Wer dauerhaft nach Spanien zieht und hier steuerlich ansässig wird, sollte deshalb auch bei seinen Banken und Finanzinstituten prüfen, ob die hinterlegten Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit noch korrekt sind.
Das gilt insbesondere für:
Auch die Staatsangehörigkeit beantwortet die Frage der steuerlichen Ansässigkeit nicht allein.
Im Internet wird gelegentlich behauptet, Spanien „überwache seine Bürger vollständig“.
Für einen sachlichen Ratgeber halte ich diese Formulierung für ungeeignet.
Belegbar ist: Deutschland, Spanien und andere Staaten verfügen über weitreichende gesetzliche Instrumente für den Austausch steuerlich relevanter Informationen.
Belegbar ist ebenfalls: Der Austausch erfolgt aufgrund gesetzlicher Grundlagen und umfasst bestimmte Datenkategorien und Amtshilfeverfahren.
Daraus folgt aber nicht, dass das spanische Finanzamt automatisch in Echtzeit jede private Handlung eines Bürgers beobachten kann.
Das ist bereits weitreichend genug. Eine darüber hinausgehende pauschale Behauptung einer vollständigen Überwachung ist für diesen Ratgeber nicht notwendig.
Wer in Spanien steuerlich ansässig wird, sollte seine weiterhin bestehenden finanziellen Beziehungen zu Deutschland systematisch erfassen.
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